Nach dem Tod einer Vierjährigen in Kronberg durch verunreinigtes Narkosemittel ist ein Narkosearzt erneut festgenommen worden. Der BGH hatte das Urteil zuvor aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet.

Ein Narkosearzt, der mehreren Patienten in einer Zahnarztpraxis verunreinigtes Narkosemittel gespritzt hat, ist am Mittwoch in seinem Haus in Bensheim (Bergstraße) festgenommen worden. Eine Vierjährige aus Kronberg (Hochtaunus) war infolge seiner Behandlung gestorben.

Das Landgericht Frankfurt hatte den Narkosearzt im November 2024 unter anderem wegen Totschlags sowie dreifachen versuchten Totschlags durch Unterlassen zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof vor rund zwei Wochen auf. Der Fall wurde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer zurückverwiesen.

Weil die Frankfurter Staatsanwaltschaft nach der Aufhebung des Urteils Fluchtgefahr sah, beantragte sie, den Haftbefehl gegen den Narkosearzt wieder in Vollzug zu setzen. Er soll nun zeitnah dem zuständigen Gericht vorgeführt werden. Darüber hatte am Mittwoch zuerst der „Spiegel“ berichtet.

Vier Kinder erhielten verunreinigtes Narkosemittel

Im September 2021 hatte der Narkosearzt in einer Zahnarztpraxis in Kronberg (Hochtaunus) erst einer erwachsenen Frau und dann vier Kindern aus derselben Flasche Propofol gespritzt. Schon beim ersten Kind war das Narkosemittel verunreinigt. Der Anästhesist beging zudem weitere eklatante Hygienefehler und arbeitete ohne die vorgeschriebene Assistenzkraft. Seine Patienten erlitten Blutvergiftungen.

Trotz ihres desolaten Zustands schickte er drei der Kinder nach Hause. Das vierjährige Mädchen, das an dem Tag als Letztes dran war, starb nachts in der Praxis. Ein Junge und ein weiteres Mädchen mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden und überlebten nur knapp.

War es doch Mord?

Das Landgericht muss sich im zweiten Anlauf noch einmal eingehender mit der Frage befassen, ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht handelte oder niedrige Beweggründe für sein Handeln ausschlaggebend gewesen sind – und es sich somit statt um Totschlag und versuchten Totschlag vielleicht doch um Mord und Mordversuche handelte.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Narkosearzt mit seinem Unterlassen die Hygienemängel vertuschen wollte.

In erster Instanz hatte das Landgericht Frankfurt einen Verdeckungsmord verneint. Schließlich wäre eine Verdeckung der Hygienemängel am ehesten durch eine Genesung der jungen Patienten möglich gewesen, meinte das Gericht – und nicht durch ihren Tod.

Dieser Ansicht hatte sich in der mündlichen Verhandlung vor dem BGH auch der Verteidiger des Angeklagten angeschlossen und zudem betont, sein Mandant habe keinen Tötungsvorsatz gehabt. Über die Revision des Angeklagten wird der BGH gesondert entscheiden.

Weitere Patienten meldeten sich während des Prozesses

Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess eine lebenslange Haftstrafe beantragt. Wegen der fahrlässigen Tötung einer erwachsenen Patientin im Jahr 2019 ist der Narkosearzt, dem mittlerweile die Approbation entzogen wurde, bereits vorbestraft.

Zudem meldeten sich im Laufe des aufwendigen Prozesses am Landgericht weitere ehemalige Patienten. So hatte eine Frau im November 2020 nach einer von ihm gelegten Narkose ein Multiorganversagen erlitten.

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