Fr. Okt 11th, 2024

Der Prozess um die mutmaßliche Reichsbürger-Truppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß ist am Dienstag fortgesetzt worden. Im Fokus stand die Aussage des Mitangeklagten Maximilian E.. Mehrere Verteidiger monierten die Behandlung ihrer Mandanten durch Justizbeamte.

Von Danijel Majić

In einer anekdotenreichen und teilweise ausschweifenden Erklärung zu seinen persönlichen Verhältnissen ging der ehemalige Oberst der Bundeswehr zunächst ausführlich auf seine 38 Jahre umfassende militärische Laufbahn ein. Diese begann unmittelbar nach dem Abitur 1978 mit dem Grundwehrdienst. Parallel zu einem Studium der Pädagogik habe er die Offizierslaufbahn eingeschlagen, sagte Maximilian E. vor dem Frankfurter Oberlandesgericht.

Seine Karriere umfasste die Zugehörigkeit zum Kommando Spezialkräfte (KSK), Einsätze im Kosovo Ende der 1990er und schließlich mehrere Jahre im NATO-Hauptquartier in Brüssel sowie als NATO-Verbindungsoffizier in Georgien.

Angeklagter wollte Generäle anwerben

Die Anklage wirft dem 65-Jährigen vor, zusammen mit seinem ehemaligen Vorgesetzen Rüdiger von P. und Peter W. , der in den 1990ern ebenfalls dem KSK angehörte, den mutmaßlichen Reichsbürger-Putschisten-Bund 2021 gegründet zu haben.

Der Zusammenschluss um den später dazugestoßenen Hauptangeklagten Prinz Reuß soll – angetrieben von Verschwörungstheorien – den gewaltsamen Umsturz der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik vorbereitet haben. Unter anderem soll geplant gewesen sein, den Reichstag in Berlin zu stürmen und Geiseln zu nehmen.

Maximilian E. wird von der Anklage unter anderem zur Last gelegt, dass er versucht haben soll, gezielt Bundeswehrsoldaten für die sogenannte Patriotische Union zu werben. Darunter sollen auch zwei Generäle gewesen sein.

Hungerstreik nach Festnahme

Während der Corona-Pandemie war E. als Redner auf verschiedenen Demonstrationen des Querdenker-Spektrums aufgetreten. Dabei soll er unter anderem angekündigt haben, das KSK nach Berlin zu bringen, um Politiker festnehmen zu lassen.

Ende 2022 wurde E. selbst festgenommen. Vier Monate später – im April 2023 – trat er in einen Hungerstreik, den er jedoch nach 35 Tagen abbrach. Kurz vor dem Beginn des Prozesses in Frankfurt Ende Mai war der 65 Jahre alte E. vom Amtsgericht in München unter anderem wegen Trunkenheit am Steuer zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden.

Positive Beurteilung durch Vorgesetze

In seiner Einlassung betonte E. mehrfach, dass ihm sowohl seine militärische Laufbahn als auch sein Pädagogikstudium grundlegende Werte vermittelt hätten, die ihn bis heute prägten. “Mitmenschlichkeit und Humanität” seien wichtigster Bestandteil seines Weltbilds.

Beurteilungen von Vorgesetzten – die E. verlas – bescheinigten ihm “Fleiß und Engagement” sowie ein “geselliges Wesen” und Kreativität. Zugleich werden mehrfach seine mangelnde Kompromissfähigkeit und Vorwitzigkeit beanstandet.

Am Nachmittag ergänzte E. seine Ausführungen um Details zu seiner Kindheit. Er wurde 1958 geboren und sei auf einem Bauernhof in Freilassing aufgewachsen. Seine Jugend sei durch den frühen Tod seiner Mutter bei einem Autounfall und den zunehmenden Alkoholismus seines Vaters geprägt worden. Seine schulische Ausbildung habe er auf Internaten erhalten, die er sich teilweise aus dem Erbe seiner Mutter selbst finanzierte.

Diese Zeit habe auch sein Gerechtigkeitsempfinden geprägt. Der Angeklagte bescheinigt sich selbt an mehreren Allergien zu leiden. Die “schwerste Allergie” habe er aber gegen Ungerechtigkeit. “Das ist vielleicht der Grund, warum ich und andere hier auf der Anklagebank sitzen.” Seine Ausführungen will E. am kommenden Dienstag fortsetzen.

Zusammenlegung von Verfahren abgelehnt

Der mittlerweile neunte Verhandlungstag in Frankfurt begann am Donnerstag mit der Ablehnung mehrerer Anträge, die auf eine Zusammenlegung des Frankfurter Verfahrens mit den parallel stattfindenden Prozessen gegen weitere mutmaßliche Mitverschwörer in Stuttgart und München abzielten.

Mehrere Verteidiger hatten bereits zu Beginn des Prozesses moniert, dass die Aufspaltung des Tatkomplexes willkürlich sei und ihre prozessualen Rechte untergrabe. So sei es ihnen beispielswiese nicht möglich, Zeugen in den anderen beiden Verfahren zu befragen. Zudem sei die Verteilung der Angeklagten auf die drei Standorte willkürlich erfolgt.

Der Frankfurter Staatsschutzsenat schloss sich dieser Auffassung nicht an. Zwar bestehe zwischen allen Anklagen ein sachlicher Zusammenhang, jedoch bestehe keine Verpflichtung zu einer verbundenen Anklageerhebung. Die Aufteilung auf die drei Gerichte sei zudem nicht willkürlich erfolgt, sondern orientiere sich an den einzelnen Tatbeiträgen der Angeklagten sowie Tatorten. Zudem würde durch die Dreiteilung ein möglichst zügiges Verfahren gewährleistet.

Erneut Beschwerden über “entwürdigende Behandlung”

Zum Ende des Prozesstages beklagten mehrere Verteidigerinnen und Verteidiger zum wiederholten Male die Behandlung ihre Mandantinnen und Mandanten durch Polizeibeamte beim An- und Abtransport zum Gerichtssaal in Frankfurt-Sossenheim. Jessica Hamed, Rechtsanwältin des Angeklagten Hans-Joachim H., etwa berichteten davon, dass ihr Mandant am Morgen des Prozesstages so fest gefesselt worden sei, dass noch Stunden später Abdrücke erkennbar gewesen seien.

Weitere Angeklagte hatten sich bereits am letzten Prozesstag über “entwürdigende” Kontrollen beschwert, bei denen sie sich vollständig entkleiden und Körperöffnungen untersachen lassen mussten. Mehrere Anwälte kündigten an, deswegen Strafanzeige zu erstatten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert